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   VGH Bayern, 01.03.2017 - 11 ZB 16.1988   

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https://dejure.org/2017,8843
VGH Bayern, 01.03.2017 - 11 ZB 16.1988 (https://dejure.org/2017,8843)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01.03.2017 - 11 ZB 16.1988 (https://dejure.org/2017,8843)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01. März 2017 - 11 ZB 16.1988 (https://dejure.org/2017,8843)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    FahrlG § 2 Abs. 1 Nr. 6, § 4 Abs. 1 - 3; FahrlPrüfO § 17 Abs. 2, § 18 S. 1,S. 3, § 19 Abs. 1
    Rechtmäßigkeit der Feststellung des Nichtbestehens einer Fahrlehrererlaubnisprüfung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Feststellung des Nichtbestehens der ersten Wiederholungsprüfung zur Erlangung der Fahrlehrerlaubnis; Anspruch auf Neubewertung der praktischen Prüfung

  • rewis.io

    Rechtmäßigkeit der Feststellung des Nichtbestehens einer Fahrlehrererlaubnisprüfung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit der Feststellung des Nichtbestehens der ersten Wiederholungsprüfung zur Erlangung der Fahrlehrerlaubnis; Anspruch auf Neubewertung der praktischen Prüfung

  • rechtsportal.de

    Nichtbestehen der Fahrlehrerprüfung; Lehrprobe im fahrpraktischen Unterricht; Gerichtlich eingeschränkte Überprüfung; Möglicher Sachverhaltsirrtum; Kausalität eines etwaigen Bewertungsfehlers; Fahrlehrerprüfung; gerichtlich eingeschränkte Überprüfung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VGH Bayern, 01.03.2017 - 11 ZB 16.1988
    19 Abs. 4 des Grundgesetzes (GG) verpflichtet die Gerichte, berufseröffnende Prüfungsentscheidungen - wie die Fahrlehrerprüfung - in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht grundsätzlich vollumfänglich nachzuprüfen (vgl. BVerfG, B.v. 17.4.1991 - 1 BvR 419/81 - BVerfGE 84, 34 = juris Rn. 46).
  • OLG Hamm, 26.08.2016 - 7 U 22/16

    Nachzügler muss warten, wenn der Querverkehr schon länger Grün hat

    Auszug aus VGH Bayern, 01.03.2017 - 11 ZB 16.1988
    Es steht zwar nicht fest, ob es sich tatsächlich um einen Rotlichtverstoß gehandelt hat und der Fahrschüler bei rotem Wechsellichtzeichen oder nur unter Missachtung des § 11 Abs. 1 StVO trotz stockenden Verkehrs in die Kreuzung eingefahren ist und schon so weit eingefahren war, dass es sich nach Erlöschen des grünen Linksabbiegepfeils um eine echte oder unechte Nachzüglersituation gehandelt hat (vgl. dazu OLG Hamm, U.v. 26.8.2016 - I 7 U 22/16 - VkBl 2017, 163 = juris Rn. 21).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus VGH Bayern, 01.03.2017 - 11 ZB 16.1988
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit liegen vor, wenn der Rechtsmittelführer einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - NVwZ 2016, 1243 Rn. 16).
  • VerfGH Bayern, 23.09.2015 - 38-VI-14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Baubeseitigungs- und Duldungsanordnung

    Auszug aus VGH Bayern, 01.03.2017 - 11 ZB 16.1988
    Aus der Antragsbegründung, auf die sich gemäß § 124a Abs. 5 Satz 2 VwGO die Prüfung im Zulassungsverfahren beschränkt (BayVerfGH, E.v. 14.2.2006 - Vf. 133-VI-04 - VerfGH 59, 47/52; E.v. 23.9.2015 - Vf. 38-VI-14 - BayVBl 2016, 49 Rn. 52; Happ in Eyermann, VwGO, 14. Auflage 2014, § 124a Rn. 54), ergeben sich keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).
  • BVerwG, 12.11.1997 - 6 C 11.96

    Korrekturfehler bei Prüfungen; Bewertungsfehler bei Prüfungen; Kausalität eines

    Auszug aus VGH Bayern, 01.03.2017 - 11 ZB 16.1988
    Dabei unterliegen die Gerichte denselben Grenzen, die sie bei der Überprüfung materieller Prüfungsfehler zu beachten haben und dürfen nicht in den Beurteilungsspielraum der Prüfer eingreifen (vgl. BVerwG, U.v. 12.11.1997 - 6 C 11/96 - BVerwGE 105, 328 Rn. 22).
  • VerfGH Bayern, 14.02.2006 - 133-VI-04
    Auszug aus VGH Bayern, 01.03.2017 - 11 ZB 16.1988
    Aus der Antragsbegründung, auf die sich gemäß § 124a Abs. 5 Satz 2 VwGO die Prüfung im Zulassungsverfahren beschränkt (BayVerfGH, E.v. 14.2.2006 - Vf. 133-VI-04 - VerfGH 59, 47/52; E.v. 23.9.2015 - Vf. 38-VI-14 - BayVBl 2016, 49 Rn. 52; Happ in Eyermann, VwGO, 14. Auflage 2014, § 124a Rn. 54), ergeben sich keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).
  • VG München, 16.02.2023 - M 27 K 20.3692

    Ohne Prüfungsfehler keine Wiederholung der Fahrlehrerprüfung

    Es fehlt an der Kausalität für das Prüfungsergebnis, da ausschlaggebend für die Prüferbewertung nach der ergänzenden Stellungnahme des Prüfers D. die oben genannten Punkte waren (vgl. zur Frage der Kausalität BayVGH, B.v. 1.3.2017 - 11 ZB 16.1988 - juris Rn. 14).
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